Ad hoc / Insider-Information gem. Art. 17 MAR
AOC | DIE STADTENTWICKLER
GmbH: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in
Eigenverwaltung
Magdeburg, 27. September 2024:
AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH hat am 25.09.2024 beim Amtsgericht
Magdeburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in
Eigenverwaltung wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Der
Geschäftsbetrieb bleibt aufrechterhalten. Aus rechtlichen Gründen
wurden auch Insolvenzanträge für die aocplan gmbh sowie die AOC
Weyhausen An der Klanze GmbH gestellt. Die weiteren
Projektgesellschaften sind von dem Insolvenzantrag zunächst nicht
betroffen.
Für weitere Informationen:
AOC | Die Stadtentwickler GmbH
Liebknechtstraße 55
39108 Magdeburg
T +49 391 66 24 66 99
anleihe@aoc-diestadtentwickler.com
https://www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe |
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Wichtiger Hinweis:
Diese Meldung sowie die darin
enthaltenen Informationen stellen weder in der Bundesrepublik
Deutschland noch im Großherzogtum Luxemburg oder in einem anderen
Land ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von
Wertpapieren der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH dar und sind nicht
in diesem Sinne auszulegen, insbesondere dann nicht, wenn ein
solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht
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Potenzielle Investoren der Anleihe der AOC I DIE STADTENTWICKLER
GmbH werden aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu
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betreffend die Anleihe der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH darf
ausschließlich auf Basis des von der luxemburgischen
Finanzaufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur
Financier („CSSF“) am 21. März 2022 gebilligten Wertpapierprospekts
einschließlich Nachtrags erfolgen, der unter
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veröffentlicht ist. Die Billigung durch die CSSF ist nicht als
Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle
Anleger sollten den Wertpapierprospekt einschließlich Nachtrag
lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die
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außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum
Luxemburg nicht öffentlich zum Kauf angeboten.
27.09.2024 CET/CEST Die EQS
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