flatexDEGIRO AG Frankfurt am Main WKN: FTG111
ISIN: DE000FTG1111 Ergänzung der Tagesordnung für die
ordentliche Hauptversammlung der flatexDEGIRO AG,
mit Sitz in Frankfurt am Main, am 04. Juni 2024
Nach Veröffentlichung der Einberufung unserer ordentlichen
(virtuellen) Hauptversammlung für Dienstag, den 04. Juni 2024, in
Frankfurt am Main (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 26. April
2024) hat die Aktionärin GfBK Gesellschaft für Börsenkommunikation
mbH, 95326 Kulmbach, welche Aktien mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital der flatex DEGIRO AG von mindestens EUR 1 Million
hält, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer Herrn Bernd Förtsch, am 03. Mai 2024 verlangt, dass
die nachfolgenden Gegenstände auf die Tagesordnung der vorliegenden
Hauptversammlung der flatexDEGIRO AG gesetzt und bekanntgemacht
werden. Zudem hat Herr Herbert Seuling, derzeit Mitglied im
Aufsichtsrat der Gesellschaft, ebenfalls am 03. Mai 2024 erklärt,
sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft aus
persönlichen Gründen mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung der
Gesellschaft am 04. Juni 2024 niederzulegen.
Die Tagesordnung der vorliegenden Hauptversammlung der
flatexDEGIRO AG wird daher unter Beibehaltung der bisherigen
Tagesordnungspunkte 1 bis 12 um die nachfolgend genannten
Tagesordnungspunkte 13 bis 15 ergänzt.
Die Stellungnahmen des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu diesen
Ergänzungsverlangen und seinen unten wiedergegebenen
Beschlussvorschlägen sind über die Internetseite der Gesellschaft
unter https://www.flatexdegiro.com unter „Investor Relations“ in
dem Unterpunkt „HV & Prospekt“, dort unter „Hauptversammlung
2024“ zugänglich.
Auf Verlangen der GfBK Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH
wird die Tagesordnung wie folgt ergänzt:
13. |
Beschlussfassung über die Abberufung eines
Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 103 AktG
Die Aktionärin GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH
schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
„Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Martin Korbmacher
(zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats) wird mit Wirkung zum
Zeitpunkt der Beendigung dieser Hauptversammlung von seinem Amt als
Aufsichtsratsmitglied abberufen.“
|
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 05. Mai 2024 einstimmig
bei zwei Stimmenthaltungen beschlossen, der Hauptversammlung
vorzuschlagen, diesen Beschlussvorschlag der GfBk Gesellschaft für
Börsenkommunikation mbH zu Tagesordnungspunkt 13 abzulehnen und
gegen den Wahlvorschlag der GfBk Gesellschaft für
Börsenkommunikation mbH zu stimmen.
|
14. |
Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat
Gemäß dem vorstehenden Tagesordnungspunkt 13 soll Herr Martin
Korbmacher als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen werden. Vor
diesem Hintergrund und auch für den Fall, dass Herr Korbmacher doch
noch zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung zurücktreten sollte,
wird die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich.
Gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 der Satzung erfolgt die Wahl des
Nachfolgers eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen
Mitglieds nur für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen
Mitglieds.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 29.06.2021 wurde Herr
Martin Korbmacher mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung
zu einem Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Wahl erfolgt gemäß
§ 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der neu
gewählten Aufsichtsratsmitglieder für das dritte Geschäftsjahr nach
dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Die Amtszeit des
neu gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats endet damit jeweils mit
Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2025.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 101 Absatz 1
AktG i.V.m. § 8 Absatz 1 der Satzung gegenwärtig aus fünf von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die
Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die Aktionärin GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH
schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
„Herr Axel Hörger, selbständiger Unternehmensberater, geboren
am 06.03.1967, wohnhaft in Erlenbach, Schweiz, wird aufschiebend
bedingt auf die Abberufung des Herrn Martin Korbmacher gemäß
Tagesordnungspunkt 13 mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung zu einem Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die
Wahl erfolgt gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des neu gewählten Aufsichtsratsmitglieds für das
Geschäftsjahr 2024 beschließt.“
|
Ausweislich des Schreibens der GfBk Gesellschaft für
Börsenkommunikation mbH vom 03. Mai 2024 ist Herr Axel Hörger in
keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren Kontrollgremien von in- und ausländischen
Wirtschaftsunternehmen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 05. Mai 2024 einstimmig
bei zwei Stimmenthaltungen beschlossen, der Hauptversammlung
vorzuschlagen, diesen Beschlussvorschlag der GfBk Gesellschaft für
Börsenkommunikation mbH zu Tagesordnungspunkt 14 abzulehnen und
gegen den Wahlvorschlag der GfBk Gesellschaft für
Börsenkommunikation mbH zu stimmen.
|
15. |
Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat
Herr Herbert Seuling hat erklärt, sein Amt als Mitglied des
Aufsichtsrates mit Wirkung zum Ende der nächsten Hauptversammlung
der Gesellschaft niederzulegen. Vor diesem Hintergrund wird die
Neuwahl eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds erforderlich.
Gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 der Satzung erfolgt die Wahl des
Nachfolgers eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen
Mitglieds nur für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen
Mitglieds.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 29.06.2021 wurde Herr
Herbert Seuling mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung
zu einem Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Wahl erfolgt gemäß
§ 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der neu
gewählten Aufsichtsratsmitglieder für das dritte Geschäftsjahr nach
dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Die Amtszeit des
neu gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats endet damit jeweils mit
Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2025.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 101 Absatz 1
AktG i.V.m. § 8 Absatz 1 der Satzung gegenwärtig aus fünf von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die
Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die Aktionärin GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH
schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
|
„Herr Bernd Förtsch, Vorstandsvorsitzender der Börsenmedien
AG, Kulmbach, geboren am 30.06.1962 wohnhaft in Kulmbach, wird mit
Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zu einem Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4
der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des neu gewählten
Aufsichtsratsmitglieds für Geschäftsjahr 2024 beschließt.“
|
Ausweislich des Schreibens der GfBk Gesellschaft für
Börsenkommunikation mbH vom 03. Mai 2024 ist Herr Bernd Förtsch in
keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren Kontrollgremien von in- und ausländischen
Wirtschaftsunternehmen vertreten.
|
* * * *
Weitere Unterlagen und Informationen zur
Hauptversammlung
Sämtliche Informationen nach § 124a AktG sind über die
Internetseite der Gesellschaft unter https://www.flatexdegiro.com
unter „Investor Relations“ in dem Unterpunkt „HV & Prospekt“,
dort unter „Hauptversammlung 2024“ zugänglich.
Auf der vorgenannten Internetseite sind zudem alle weiteren
Informationen und Unterlagen zugänglich, die den Aktionären vor der
Hauptversammlung mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden
müssen.
Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung
Die in der Einladung zur Hauptversammlung enthaltenen Angaben
und Informationen für das Verfahren zur Ausübung des Stimmrechts
gelten entsprechend hinsichtlich der nunmehr ergänzten
Tagesordnungspunkte 13 bis 15 der Hauptversammlung. Eine an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilte Weisung,
bei einem dieser Tagesordnungspunkte oder einem entsprechenden
Unterpunkt gegen einen zugänglich gemachten Beschlussvorschlag zu
stimmen, bzw. eine per Briefwahl gegen den betreffenden
Beschlussvorschlag abgegebene Stimme gilt, sofern der
Beschlussvorschlag anschließend geändert wird, auch als Weisung,
gegen den geänderten Beschlussvorschlag zu dem betreffenden
Tagesordnungspunkt bzw. Unterpunkt zu stimmen, bzw. als Ausübung
des Stimmrechts gegen den geänderten Beschlussvorschlag, sofern
keine hiervon abweichende Weisung zu dem geänderten
Beschlussvorschlag bzw. keine hiervon abweichende Angabe zur
Ausübung des Stimmrechts hinsichtlich des geänderten
Beschlussvorschlags vorliegt.
Frankfurt am Main, im Mai 2024
flatexDEGIRO AG
Der Vorstand
|