Bekanntmachung
nach Artikel 5
Abs. 1
lit. b) und
Abs. 3 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 (MMVO) i.V.m.
Artikel 2
Abs. 2 und
Abs. 3 der Delegierten Verordnung
(EU) Nr. 2016/1052
der
Deutsche
EuroShop AG,
Hamburg
(ISIN DE0007480204)
Erwerb eigener Aktien
Die Deutsche EuroShop AG, Hamburg (ISIN DE0007480204)
(„Gesellschaft“), hat im Zeitraum vom 9. Dezember 2024 bis
einschließlich 13. Dezember 2024 insgesamt 9.510 Aktien der
Gesellschaft im Rahmen ihres Aktienrückkaufprogramms erworben. Mit
Bekanntmachung vom 19. Dezember 2023 gemäß Artikel 2
Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
wurde als Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien der
21. Dezember 2023 mitgeteilt.
Aktien wurden wie folgt erworben:
Datum |
Zurückgekaufte Aktien
(Stück) |
Durchschnittskurs
(in EUR)
|
09.12.2024 |
3.172 |
19,3703 |
10.12.2024 |
3.552 |
19,4726 |
11.12.2024 |
2.786 |
19,4563 |
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms
seit dem 21. Dezember 2023 durch die Gesellschaft
zurückerworbenen Aktien beläuft sich daher auf 720.465 Stück.
Damit wurde das in der Mitteilung der Gesellschaft nach Artikel
17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO) vom 19. Dezember 2023
genannte maximale Volumen des Aktienrückkaufprogramms
(Anschaffungskosten ohne Erwerbsnebenkosten) von insgesamt EUR 15,0
Mio. erreicht und ist das Aktienrückkaufprogramm planmäßig
beendet.
Weitere Informationen gemäß Artikel 5 Abs. 1
lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Website der
Gesellschaft unter https://www.deutsche-euroshop.de/aktienrueckkauf
abrufbar.
Der Erwerb der Aktien der Gesellschaft erfolgte durch ein von
der Gesellschaft beauftragtes Wertpapierhaus ausschließlich über
die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
16.12.2024 CET/CEST Die EQS
Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com