LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europ�ische Gerichtshof hat eine Klage des
franz�sischen Mobilfunkunternehmens Bouygues T�l�com
<PEN.PS<BYG.FSE>G.FSE> abgewiesen, der gegen einen niedrigeren
Preis beim Verkauf von UMTS-Lizenzen an zwei Konkurrenten vorging. Es
handele sich nicht
um eine unerlaubte staatliche Beihilfe, urteilte der EuGH am Donnerstag
in Luxemburg (Rechtssache C-431/07). 

    In dem Verfahren ging es darum, dass der franz�sische Staat im Jahr
2000 an die beiden Unternehmen SFR und Orange Lizenzen f�r den
UMTS-Internetzugang f�r 4,95 Milliarden Euro erteilt hatte. Da sich
keine weiteren Interessenten fanden, wurden Mitbewerber noch einmal zu
Geboten aufgefordert. Bouygues T�l�com meldete sich und musste 2002 nur
noch 619 Millionen Euro f�r die Lizenz zahlen. 

    Daraufhin hatte der franz�sische Staat den h�heren Preis f�r die
beiden ersten Lizenznehmer entsprechend erm��igen lassen. Dagegen
klagte Bouygues T�l�com und vertrat die Auffassung, es handele sich bei
der r�ckwirkenden Preiserm��igung f�r die Konkurrenten um eine
staatliche Beihilfe. Der Europ�ische Gerichtshof sah das nicht so. Die
"r�ckwirkende Angleichung" der Lizenzgeb�hren sei vielmehr
"unvermeidlich gewesen"./eb/DP/he