Wüstenrot & Württembergische AG / Schlagwort(e):
Aktienrückkauf/Absichtserklärung
Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung nach Art. 2
Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
29.01.2024 / 07:52 CET/CEST
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Wüstenrot &
Württembergische AG:
Bekanntmachung nach Art.
2 Abs. 1 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052
Der Vorstand der Wüstenrot & Württembergische AG hat am 19.
Dezember 2023 beschlossen, von der in § 71
Abs. 1 Nr. 2 AktG vorgesehenen Möglichkeit
zum Erwerb eigener Aktien (ISIN DE0008051004)
Gebrauch zu machen. Der Erwerb erfolgt ausschließlich über die
Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse
(Xetra).
Zweck des Aktienrückkaufprogramms ist es, die erworbenen eigenen
Aktien Personen, die in einem Arbeitsverhältnis
mit der Wüstenrot & Württembergische
AG oder einem mit ihr verbundenen
Unternehmen stehen, im Rahmen der
Durchführung des für das Geschäftsjahr 2024
geplanten Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der Wüstenrot &
Württembergische AG zum Erwerb anzubieten. Sollten nach
Durchführung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms in 2024
noch eigene Aktien im Bestand
verbleiben, so werden diese für
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in den folgenden Jahren
verwendet.
Die Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien beträgt 150.000. Der
größtmögliche Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der
Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 3.000.000.
Das Rückkaufprogramm wird im Zeitraum vom 29. Januar 2024
bis spätestens zum 22. März 2024 durchgeführt.
Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Wüstenrot
& Württembergische AG durch eine von der
Wüstenrot & Württembergische AG
beauftragte Bank, die Landesbank
Baden-Württemberg. Das Recht der Wüstenrot & Württembergische
AG, das Auftragsverhältnis mit der Bank vorzeitig zu beenden und
den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen, bleibt unberührt.
Die Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs
der Aktien und das jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und
unbeeinflusst von der Wüstenrot & Württembergische AG. Der
Kaufpreis je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den
arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktien
der Wüstenrot & Württembergische AG im Xetra-Handel (oder in
einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an
der Frankfurter Wertpapierbörse an
den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Abschluss
des Kaufvertrages um nicht mehr als 10 % über- oder
unterschreiten.
Die Bank ist ferner verpflichtet,
die Handelsbedingungen des Art. 5 der
Marktmissbrauchsverordnung sowie die
Bestimmungen der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zu beachten.
Dementsprechend darf die Bank keinen Kaufpreis zahlen, der
über dem Kurs des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder
(sollte dieser höher sein) des derzeit höchsten unabhängigen
Angebots an der Börse, an welcher der Kauf stattfindet, liegt. Die
Bank darf an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes an der
Börse, an welcher der Kauf
erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Aktienumsatz
ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der
letzten 20 Börsentage vor dem Zeitpunkt des Kaufs.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden
rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und gegebenenfalls wieder
aufgenommen werden.
Die Wüstenrot & Württembergische AG wird die Transaktionen
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der
Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in
aggregierter Form angemessen bekannt
gegeben. Insbesondere wird die
Wüstenrot & Württembergische AG diese
Informationen auf ihrer Internetseite
unter
https://www.ww-ag.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf
veröffentlichen und dafür sorgen,
dass die Informationen ab dem Tag der
angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre
öffentlich zugänglich bleiben.
Kornwestheim, den 29. Januar 2024
Wüstenrot & Württembergische AG
Der Vorstand
Kontakt:
Investor Relations
Telefon: 0711/662-725252
Mail: ir@ww-ag.com
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