STRABAG SE
Villach
Dividendenbekanntmachung
ISIN: AT000000STR1
ISIN: AT0000A36HJ5
In der am 14.6.2024 abgehaltenen 20. Ordentlichen Hauptversammlung
der STRABAG SE wurde für das Geschäftsjahr 2023 die Ausschüttung
einer Dividende von € 2,20 je Stückaktie beschlossen.
Die Aktien der STRABAG SE werden ab Mittwoch, 19.6.2024, ex
Dividende 2023 gehandelt. Der Nachweisstichtag für die Dividende
(„Record Date“) ist Donnerstag, der 20.6.2024. Am Zahltag, also am
25.6.2024, wird für jede Inhaberaktie ein Wertrecht mit der ISIN
AT0000A3DG92 bei der Depotbank der jeweiligen Aktionärin bzw. des
jeweiligen Aktionärs eingebucht, welches den Anspruch auf Bezug der
Dividende für das Geschäftsjahr 2023 verbrieft. Das Wertrecht
berechtigt ab dem 25.6.2024 zum Bezug der Dividende, Zug-um-Zug
gegen Übertragung des Wertrechts an die Raiffeisen Bank
International AG, FN 122119m, Am Stadtpark 9, 1030 Wien als
bestellte Zahlstelle gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
1. Dividendenzahlung
Jedes Wertrecht verbrieft den Anspruch auf die von der 20.
Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE, FN 88983h,
Triglavstraße 9, 9500 Villach (
„STRABAG“)
beschlossene Dividende für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR
2,20 je dividendenberechtigter Aktie. Dividenden werden unverzinst
ausbezahlt.
Die bestellte Zahlstelle ist Raiffeisen Bank International AG, FN
122119m, Am Stadtpark 9, 1030 Wien (
„Zahlstelle“).
Die Zahlstelle handelt ausschließlich als Beauftragte der STRABAG
und übernimmt keinerlei Verpflichtungen gegenüber den
Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern. Es wird kein Auftrags- oder
Treuhandverhältnis zwischen ihr und den Wertrecht-Inhaberinnen und
-Inhabern begründet.
Die Zahlstelle zahlt die Dividende Zug-um-Zug gegen Übertragung des
Wertrechts an die depotführende Bank des Wertrecht-Inhabers bzw.
der -Inhaberin. Die Zahlung ist zudem mit der Entscheidung des
Vorstands der STRABAG gemäß Punkt 2 (für MKAO Rasperia Trading
Limited) zur Auszahlung einer Dividende bzw. der Bestätigung gemäß
Punkt 3 (für alle anderen Aktionäre) bedingt.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ausschließlich abzüglich 27,5%
Kapitalertragsteuer (KESt) durch Gutschrift bei den depotführenden
Kreditinstituten.
Die Dividendenzahlung erfolgt durch die Zahlstelle unter der
Voraussetzung, dass die STRABAG die von den depotführenden Banken
der Wertrechte-Inhaberinnen und -Inhaber ausgestellten
Bestätigungen genehmigt und der Zahlstelle die erforderlichen
Beträge für die Zahlung der Dividende, einschließlich
Spesenvergütung gemäß Punkt 5, rechtzeitig und vollständig zur
Verfügung gestellt hat.
Die Gesellschaft behält sich ausdrücklich vor, die Modalitäten der
Dividendenauszahlung zu ändern.
2. Entscheidung des Vorstands der STRABAG
SE zur Auszahlung an MKAO Rasperia Trading Limited
Eine Auszahlung der Dividende soll an MESCHDUNARODNAJA KOMPANIJA
AKZIONERNOE OBSCHTSCHESTWO „RASPERIA TRADING LIMITED“, [MKAO
„Rasperia Trading Limited“], Registernummer (OGRN) 1193926007153,
Russische Föderation (im Folgenden „Rasperia“) (oder an ihren/ihre
Rechtsnachfolger) nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass der
Vorstand der STRABAG die Auszahlung der Dividende für die von
Rasperia (oder von ihrem/ihren Rechtsnachfolger/Rechtsnachfolgern)
gehaltenen STRABAG-Aktien nach Maßgabe von geltenden
Sanktionsschranken und potenziellen Auswirkungen von Sanktionen
beschließt. Die Zahlstelle wird die Dividende für die von Rasperia
(oder von ihrem/ihren Rechtsnachfolger/Rechtsnachfolgern)
gehaltenen STRABAG-Aktien nur auszahlen, wenn STRABAG der
Zahlstelle ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass die Auszahlung
erfolgen soll.
3. Bestätigung der Depotbank zur
Einlösung von Wertrechten
Die depotführende Bank jeder von Rasperia verschiedenen
Wertrecht-Inhaberin bzw. jedes Wertrecht-Inhabers hat bei
Einreichung von Wertrechten eine Bestätigung abzugeben, aus der
sich ergibt, dass die Wertrechte weder per 25.6.2024 noch am Tag
der Einlösung von Rasperia (oder von ihrem/ihren
Rechtsnachfolger/Rechtsnachfolgern) gehalten wurden. Das Formular
für diese Bestätigung ist auf der Internetseite der STRABAG
(www.strabag.com) abrufbar.
Die vollständig ausgefüllte und unterfertigte Bestätigung ist von
der depotführenden Bank mittels E-Mail an die Zahlstelle zu
übermitteln.
Die Bestätigung darf bei Einlangen bei der Zahlstelle nicht älter
als drei Bankarbeitstage sein.
4. Fristen
Die Wertrechte samt Bestätigung gemäß Punkt 3 können bei der
Zahlstelle ab 25.6.2024, 9:00 Uhr Ortszeit Wien, bis zum 25.6.2027,
17:00 Uhr Ortszeit Wien, eingereicht werden. Nicht rechtzeitig
behobene Dividenden verfallen zugunsten der Gesellschaft.
5. Spesenvergütung
STRABAG ersetzt den depotführenden Banken Spesen für die Abwicklung
der Dividendenzahlung mittels Wertrechten in Höhe von € 8,-- je
Depot. Diese Spesenvergütung kann von der depotführenden Bank des
Wertrecht-Inhabers bzw. der -Inhaberin in der Bestätigung
gemäß Punkt 3 geltend gemacht werden.
6. Anwendbares Recht und
Gerichtsstand
Die Rechte und Pflichten der Wertrecht-Inhaberinnen bzw. -Inhaber
und der STRABAG unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss
der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen
Privatrechts. Erfüllungsort ist Wien, Österreich.
Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen
Abwicklungsbedingungen ist – soweit gesetzlich zulässig und/oder
soweit sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl.
insbesondere § 83a JN) – das für Handelssachen jeweils zuständige
Gericht in Wien ausschließlich zuständig.
Für Klagen einer Verbraucherin bzw. eines Verbrauchers gegen
STRABAG ist nach Wahl der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers–
soweit gesetzlich zulässig und/oder soweit sich nicht ein anderer
Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl. insbesondere § 83a JN) – das
sachlich und örtlich zuständige Gericht am Wohnsitz der
Verbraucherin bzw. des Verbrauchers oder am Sitz von STRABAG oder
ein sonstiges, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zuständiges
Gericht zuständig.
Villach, im Juni 2024
Der Vorstand