Corporate News
AOC | DIE STADTENTWICKLER
GmbH: Einladung zur Anleihegläubigerversammlung
Magdeburg, 08. Januar 2025:
AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH teilt mit, dass das Amtsgericht
Magdeburg die Einberufung einer Gläubigerversammlung betreffend die
7,50 % Schuldverschreibung 2022/2027 (AOC Green Bond, ISIN
DE000A3MQBD5, WKN A3MQBD) beschlossen hat. Die
Anleihegläubigerversammlung findet am Mittwoch, den 22.01.2025 um
10.30 Uhr im Amtsgericht Magdeburg statt. Die Tagesordnung umfasst
neben einem Kurzbericht des Sachwalters Rechtsanwalt Dirk Becker
(Kanzlei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung) die Wahl eines
gemeinsamen Vertreters für alle Gläubiger der
Schuldverschreibung.
Teilnahme- und stimmberechtigt sind
alle Inhaber der Schuldverschreibung. Um Anmeldung beim Sachwalter
zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Ausübung des
Stimmrechts wird bis 15.01.2025 gebeten (per E-Mail an
AOC-Anleihe@floether-wissing.de oder per Fax: 0391/5 55 68 –
49).
Die Einladung zur
Gläubigerversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger (www.
bundesanzeiger.de) sowie unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
veröffentlicht und unter
https://www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe/ zu finden.
Für weitere Informationen:
AOC | Die Stadtentwickler GmbH
Liebknechtstraße 55
39108 Magdeburg
T +49 391 66 24 66 99
anleihe@aoc-diestadtentwickler.com
https://www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe |
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Diese Meldung sowie die darin
enthaltenen Informationen stellen weder in der Bundesrepublik
Deutschland noch im Großherzogtum Luxemburg oder in einem anderen
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Wertpapieren der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH dar und sind nicht
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Potenzielle Investoren der Anleihe der AOC I DIE STADTENTWICKLER
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betreffend die Anleihe der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH darf
ausschließlich auf Basis des von der luxemburgischen
Finanzaufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur
Financier („CSSF“) am 21. März 2022 gebilligten Wertpapierprospekts
einschließlich Nachtrags erfolgen, der unter
www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe und www.bourse.lu
veröffentlicht ist. Die Billigung durch die CSSF ist nicht als
Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle
Anleger sollten den Wertpapierprospekt einschließlich Nachtrag
lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die
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außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum
Luxemburg nicht öffentlich zum Kauf angeboten.
08.01.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer
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