AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH / Schlagwort(e):
Unternehmensrestrukturierung/Insolvenz
AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung vom
Amtsgericht genehmigt
02.10.2024 / 13:39 CET/CEST
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Ad hoc / Insider-Information gem. Art. 17 MAR
AOC | DIE STADTENTWICKLER
GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht
genehmigt
Magdeburg, 02. Oktober 2024:
AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH teilt mit, dass das zuständige
Amtsgericht Magdeburg dem Antrag der Gesellschaft stattgegeben und
durch Beschluss vom 01.Oktober 2024 die vorläufige Eigenverwaltung
angeordnet hat. Im Zuge dessen wurde der Rechtsanwalt Dirk Becker
von der Kanzlei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung zum
vorläufigen Sachwalter bestellt. Die AOC I Die Stadtentwickler GmbH
wird von dem Rechtsanwalt Patrick Klawa, Partner der Aderhold
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, insolvenzrechtlich beraten und
unterstützt. Ziel der Eigenverwaltung ist die Restrukturierung des
Unternehmens.
Für weitere Informationen:
AOC | Die Stadtentwickler GmbH
Liebknechtstraße 55
39108 Magdeburg
T +49 391 66 24 66 99
anleihe@aoc-diestadtentwickler.com
https://www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe |
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